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Junge Frau auf einer Leiter vor dem Bücherregal
Samantha Hentosh on Unsplash

Bibliotheksordnung

Einschreibung:

Die Einschreibung ist kostenlos und die BenutzerInnen erwerben damit das Recht der Entlehnung aller Medien. Kinder unter 14 Jahren benötigen für die Einschreibung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der sich damit auch zur Haftung im Schadensfall verpflichtet. Mit der Einschreibung erhältst du eine Benutzerkarte mit deinem individuellen Strichcode - bitte bring diese bei jedem Bibliotheksbesuch mit!

Entlehnfrist:

Die Entlehnfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen.
Einzige Ausnahme: Bei der aktuellen Ausgabe einer Zeitschrift beträgt die Entlehnfrist 1 Woche.

Vorbestellung, Verlängerung der Entlehnfrist:

Du kannst gerne gewünschte Medien telefonisch, persönlich oder über den Online-Katalog vorbestellen. Sobald diese verfügbar sind, benachrichtigen wir dich - auf Wunsch - telefonisch. Die Entlehnfrist für Medien kann vor ihrem Ablauf (ohne Gebühr) maximal einmal für jeweils weitere 3 Wochen persönlich, telefonisch (0664/3127725), per WhatsApp oder ebenfalls über den Online-Katalog verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt.

Überziehungsgebühr:

Bei Nichteinhaltung des Rückgabetermins werden pro angefangener Woche und Medium € 0,50 Überziehungsgebühr eingehoben.

Sonstige wichtige Hinweise:

Die Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Urheberrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten!
Bei der Benutzung entstandene Schäden sind zu melden. Bitte beschädigte Medien keinesfalls selbst reparieren. Verloren gegangene bzw. irreparabel beschädigte Medien werden dem Entlehner verrechnet.
Bei der Entlehnung von Spielen ist der Inhalt auf seine Vollständigkeit zu überprüfen. Für verloren gegangene Spieleteile können Kosten verrechnet werden.

Bibliothek Fuschl am See

Kirchenplatz 2
5330 Fuschl am See
Salzburg

+43 664 3127725 fuschlamsee@bibliotheken.at

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